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   VGH Bayern, 19.04.2018 - 11 ZB 18.30588   

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https://dejure.org/2018,12764
VGH Bayern, 19.04.2018 - 11 ZB 18.30588 (https://dejure.org/2018,12764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2018 - 11 ZB 18.30588 (https://dejure.org/2018,12764)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2018 - 11 ZB 18.30588 (https://dejure.org/2018,12764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines homosexuellen Ukrainers wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 4 ; VwGO § 138 Nr. 3
    Grundsätzliche Bedeutung; Homosexualität; Berufungszulassung; Ukraine; Tatsachenfrage; Gruppenverfolgung Homosexueller; Verfolgungsdichte; Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 4
    Nachweis einer Gruppenverfolgung Homosexueller in der Ukraine im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2018 - 11 ZB 18.30588
    Ferner hat der Kläger auch nicht dargelegt oder ist sonst ersichtlich, dass die aufgeworfene Tatsachenfrage in der Rechtsprechung uneinheitlich beurteilt würde (vgl. BVerfG, B.v. 14.11.2016 - 2 BvR 31/14 - NVwZ 2017, 231 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2018 - 11 ZB 18.30588
    Die in dem Bericht von ECRI wiedergegebenen Zahlen nicht benannter Nichtregierungsorganisationen zu gegen Homosexuelle gerichteten Übergriffen erreichen jedoch (ohne Angabe von Bezugsgrößen) ganz offensichtlich bei weitem nicht die für eine Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigen würde (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11/08 - NVwZ 2009, 1237 = juris Rn. 15 ff.; U.v. 18.7.2006 - 1 C 15/05 - NVwZ 2006, 1420 = juris Rn. 20) und stellen damit keinen Anhaltspunkt für eine unzutreffende Einschätzung der Verhältnisse durch das Verwaltungsgericht dar.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2018 - 11 ZB 18.30588
    Die in dem Bericht von ECRI wiedergegebenen Zahlen nicht benannter Nichtregierungsorganisationen zu gegen Homosexuelle gerichteten Übergriffen erreichen jedoch (ohne Angabe von Bezugsgrößen) ganz offensichtlich bei weitem nicht die für eine Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte, welche die "Regelvermutung" eigener Verfolgung rechtfertigen würde (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11/08 - NVwZ 2009, 1237 = juris Rn. 15 ff.; U.v. 18.7.2006 - 1 C 15/05 - NVwZ 2006, 1420 = juris Rn. 20) und stellen damit keinen Anhaltspunkt für eine unzutreffende Einschätzung der Verhältnisse durch das Verwaltungsgericht dar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - 13 A 341/18

    Drohen eines Schadens für einen Asylbewerber als Zivilperson bei Rückkehr

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2018 - 11 ZB 18.30588
    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 2 LA 1784/17

    Anknüpfungsmerkmal; Flüchtlingseigenschaft; Kriegsdienst; Kriegsverbrechen;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2018 - 11 ZB 18.30588
    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 22.02.2018 - 20 ZB 17.30393

    Verwaltungsgerichte, Subsidiärer Schutzstatus, Inländische Fluchtalternative,

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2018 - 11 ZB 18.30588
    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 20 ZB 17.30575

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung: Zwangsrekrutierung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2018 - 11 ZB 18.30588
    Abgesehen davon, dass hierfür nichts ersichtlich ist, könnte die klägerische Kritik, das Gericht habe nicht auf hinreichend breiter Tatsachengrundlage entschieden, als materielle Frage der Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) oder des Gebots der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30575 - juris Rn. 3; B.v. 16.1.2013 - 13a ZB 12.30425 - juris Rn. 7) grundsätzlich auch nicht mit der Verfahrensrüge gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO angegriffen werden.
  • VGH Bayern, 16.01.2013 - 13a ZB 12.30425

    Asylrecht Afghanistan; erhebliche individuelle Gefahr; extreme Gefahrenlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2018 - 11 ZB 18.30588
    Abgesehen davon, dass hierfür nichts ersichtlich ist, könnte die klägerische Kritik, das Gericht habe nicht auf hinreichend breiter Tatsachengrundlage entschieden, als materielle Frage der Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) oder des Gebots der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 20 ZB 17.30575 - juris Rn. 3; B.v. 16.1.2013 - 13a ZB 12.30425 - juris Rn. 7) grundsätzlich auch nicht mit der Verfahrensrüge gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i.V.m. § 138 Nr. 3 VwGO angegriffen werden.
  • VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 9 K 21.30750

    Ukraine: keine Gruppenverfolgung Homosexueller; grundsätzliche Behandelbarkeit

    Wenngleich sich der überwiegende Teil der ukrainischen Bevölkerung gegenüber Homosexuellen eher ablehnend verhält und auch einzelne Polizeibeamte diese Ablehnung offen äußern mögen, so ist daraus nicht zu schließen, dass der Klägerin überall in der Ukraine jeglicher Schutz verwehrt bleiben würde (vgl. auch BayVGH, B.v. 19.4.2018 - 11 ZB 18.30588, BeckRS 2018, 8629).

    in der Lage wäre, auch Homosexuelle zu schützen (vgl. auch BayVGH, B.v. 19.4.2018 - 11 ZB 18.30588, BeckRS 2018, 8629).

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 11 B 19.30575

    Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für homosexuellen

    Die Verfolgungshandlungen müssen im Verfolgungszeitraum und -gebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - NVwZ 2009, 1237 Rn. 13 ff.; U.v. 1.2.2007 - 1 C 24.06 - NVwZ 2007, 590; U.v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 Rn. 20 ff.; BayVGH, B.v. 19.4.2018 - 11 ZB 18.30588 - juris Rn. 4; B.v. 29.4.2020 - 5 ZB 20.30994 - juris Rn. 5; OVG RhPf, U.v. 8.7.2020 - 13 A 10174/20 - juris Rn. 47).
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 11 ZB 19.33226

    Gefährdung aufgrund drohender Ermittlungen wegen islamistischer Aktivitäten im

    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; B.v. 19.4.2018 - 11 ZB 18.30588 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4; Funke-Kaiser, a.a.O. § 78 Rn. 609 ff.).
  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 11 ZB 19.30197

    Bloße Bezugnahme erfüllt Darlegungserfordernis nicht

    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; B.v. 19.4.2018 - 11 ZB 18.30588 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • VG Düsseldorf, 06.10.2023 - 4 K 5684/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 -, juris Rn. 13 ff.; Urteil vom 1. Februar 2007 - 1 C 24.06 -, juris; Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 15.05 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 8. Juli 2020 - 13 A 10174/20 -, juris Rn. 47; Bay. VGH, Beschluss vom 29. April 2020 - 5 ZB 20.30994 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 19. April 2018 - 11 ZB 18.30588 -, juris Rn. 4.
  • VGH Bayern, 20.10.2022 - 24 ZB 22.31062

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rückführung eines anerkannten

    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; B.v. 19.4.2018 - 11 ZB 18.30588 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 07.06.2022 - 24 ZB 21.31087

    Darlegungsgebot für einen Berufungszulassungsantrag

    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; B.v. 19.4.2018 - 11 ZB 18.30588 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 11 ZB 20.30210

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen

    Vielmehr muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; B.v. 19.4.2018 - 11 ZB 18.30588 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4; Funke-Kaiser, a.a.O. § 78 Rn. 609 ff.).
  • VGH Bayern, 14.12.2022 - 24 ZB 22.31249

    Kein Abschiebungsverbot bzgl. Türkei festgestellt

    Es muss durch Benennung bestimmter Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür dargelegt werden, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Behauptungen in der Antragsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (OVG NW, B.v. 14.3.2018 - 13 A 341/18.A - juris Rn. 5 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.2.2018 - 20 ZB 17.30393 - juris Rn. 11; B.v. 19.4.2018 - 11 ZB 18.30588 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 8.2.2018 - 2 LA 1784/17 - juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 13.12.2022 - AN 16 K 18.30117

    Aserbaidschan: Kein Flüchtlingsschutz für homosexuellen Mann; nach eigenen

    Die Verfolgungshandlungen müssen im Verfolgungszeitraum und -gebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11.08 - NVwZ 2009, 1237 Rn. 13 ff.; U.v. 1.2.2007 - 1 C 24.06 - NVwZ 2007, 590; U.v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 Rn. 20 ff.; BayVGH, B.v. 19.4.2018 - 11 ZB 18.30588 - juris Rn. 4; B.v. 29.4.2020 - 5 ZB 20.30994 - juris Rn. 5; OVG RhPf, U.v. 8.7.2020 - 13 A 10174/20 - juris Rn. 47).
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